Dienstleistung „Social Media Marketing – Ihr digitales Plakat“
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADinnovation GmbH & Co. KG für deren Dienstleistung „Social Media Marketing – Ihr digitales Plakat“. Stand: 24.07.2025.
(1) Die ADinnovation GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 1, 52064 Aachen (nachfolgend „ADinnovation“ genannt) bietet seinen Kunden (nachfolgend „Kunde/Kunden“ genannt) Dienstleistungen im Bereich der Werbeschaltung auf verschiedenen Social Media Plattformen an. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde Unternehmer im Sinne des gültigen Gesetzes zu sein oder als ein derartiger handeln zu wollen.
(2) Die nachfolgenden Bestimmungen finden auf sämtliche Verträge zwischen ADinnovation und dem Kunden Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche vertragliche Kommunikation – insbesondere Zustimmungen und Mitteilungen – in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail, erfolgen kann. Der Kunde erkennt an, dass durch die elektronische Kommunikation die gesetzlich vorgeschriebene Form für Erklärungen, Zustimmungen und Mitteilungen gewahrt ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Form vorschreiben. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Bestimmungen.
(3) Entgegenstehende Einkaufsbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Geltung die schriftliche Anerkennung der ADinnovation.
(1) Die auf der Webseite der ADinnovation dargestellten Produkte und Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote im rechtlichen Sinne dar, sondern dienen ausschließlich der Information. Für das Zustandekommen eines Vertrages sind ausschließlich die individuell mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen maßgeblich. Dies gilt sowohl für schriftliche Verträge als auch für mündliche Vereinbarungen, die im Nachgang durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ADinnovation bestätigt werden. Die individuell vereinbarten Bedingungen bilden die verbindliche Vertragsgrundlage und ersetzen sämtliche auf der Webseite dargestellten Informationen und Angebote. Richtet der Kunde – etwa durch das Ausfüllen eines Online-Formulars oder durch eine telefonische Bestellung – einen Antrag (Vertragsangebot) an ADinnovation, so kommt ein Vertrag erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch ADinnovation beim Kunden zustande. Mit der Eingangs- oder Empfangsbestätigung kann die ADinnovation dem Kunden jedoch weitere verbindliche Informationen, wie beispielsweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mitteilen. Ersatzweise kann die ADinnovation durch die Eingangs- oder Empfangsbestätigung das Angebot des Kunden annehmen und den Vertragsschluss bestätigen.
Abweichend hiervon gilt: Kommt ein Vertrag durch die beidseitige Unterzeichnung einer Vertragsurkunde zustande, so gilt der Vertrag mit der Unterzeichnung durch beide Parteien als geschlossen.
Gibt der Kunde hingegen lediglich einen Antrag ab (z. B. durch Unterzeichnung eines Bestellformulars), behält sich ADinnovation die Annahme dieses Angebots durch die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich vor. Die Auftragsbestätigung ist in diesen Fällen für das Zustandekommen des Vertrages maßgeblich. Entsprechendes gilt für telefonisch übermittelte Bestellungen; erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als zustande gekommen. Entsprechendes gilt für telefonisch übermittelte Bestellungen: Auch wenn der Kunde oder die ADinnovation im Rahmen eines Telefonats ausdrücklich Begriffe wie „Bestellung“, „Auftragserteilung“ oder ähnliche Formulierungen verwendet, stellt dies allein noch keinen Vertragsschluss dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt auch in diesem Fall erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch ADinnovation beim Kunden zustande. Ersatzweise kann die ADinnovation durch die Eingangs- oder Empfangsbestätigung das Angebot des Kunden annehmen und den Vertragsschluss bestätigen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und eindeutig zu machen. Änderungen der angegebenen Daten sind der ADinnovation unverzüglich mitzuteilen. Erhält der Kunde von ADinnovation einen Benutzernamen sowie ein Passwort, so ist er verpflichtet, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer Rechtsverletzung durch Dritte haftet der Kunde, sofern und soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Wird dem Kunden eine unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten bekannt, is ADinnovation hierüber unverzüglich zu informieren.
(1) Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, können Rechnungen dem Kunden in elektronischer Form übermittelt werden. Alle Rechnungsbeträge sind vom Kunden spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der ADinnovation maßgeblich. Alle Zahlungen sind vorab zu leisten.
(2) Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu leisten.
(3) Als Zahlungsmethoden stehen SEPA Überweisung oder Lastschrift zur Auswahl.
(4) Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt bei der Zahlungsmethode „Lastschrift“: Im Falle einer Rücklastschrift erlischt das zugehörige Lastschriftmandat mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich eine alternative Zahlungsmethode anzugeben oder sämtliche ausstehenden Forderungen per Überweisung zu begleichen. Nach vollständigem Ausgleich des Rücklastschriftbetrags einschließlich der angefallenen Rücklastschriftgebühren ist die ADinnovation berechtigt, das Lastschriftmandat erneut einzurichten, sofern der Kunde einer erneuten Nutzung des Lastschriftverfahrens nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Für jede Rücklastschrift wird dem Kunden eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,00 Euro in Rechnung gestellt.
(5) Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt: Befindet sich der Kunde entweder mit mehr als drei aufeinanderfolgenden Monatsraten oder mit einer einzelnen Rechnung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Zahlungsverzug, oder verweigert er die weitere Zahlung etwa durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung, ist ADinnovation berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird der bis zum regulären Vertragsende noch ausstehende Gesamtbetrag (Restbetrag) als Vorfälligkeit sofort zur Zahlung fällig.
(1) Bei Verträgen über „Social Media Marketing – Ihr digitales Plakat“ wird zwischen der Vertrags- und Leistungslaufzeit sowie dem Freischaltungszeitraum unterschieden:
a) Vertrags- und Leistungslaufzeit:
Die Vertrags- und Leistungslaufzeit beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung sowie und oder der ersten Rechnung. In dieser Phase erfolgen sämtliche konzeptionellen und gestalterischen Vorarbeiten zur Vorbereitung der Kampagne, insbesondere Planung, Erstellung und Abstimmung der Werbemaßnahmen.
b) Freischaltungszeitraum:
Der Freischaltungszeitraum beginnt erst, wenn der Kunde die finalen Werbemittel genehmigt und die erste Rechnung vollständig bezahlt hat. Die tatsächliche Veröffentlichung und Schaltung der Werbeanzeigen auf den Social-Media-Plattformen erfolgt ausschließlich nach Erfüllung beider Voraussetzungen.
Verzögert der Kunde die Freigabe der Werbemittel oder die Zahlung der Rechnung, verschiebt sich zwar der Beginn des Freischaltungszeitraums entsprechend, nicht jedoch dessen vertraglich vereinbartes Ende. Das bedeutet, dass sich der Zeitraum der tatsächlichen Werbeschaltung um die Dauer der Verzögerung durch den Kunden verkürzt. ADinnovation ist jedoch berechtigt, das Ende des Freischaltungszeitraums aus Kulanz so zu verschieben, dass dem Kunden trotz eigenen Verschuldens kein Nachteil entsteht. Diese Kulanzregelung hat keinen Einfluss auf die Vertrags- und Leistungslaufzeit sowie den Vergütungsanspruch von ADinnovation.
(2) Bei Verträgen mit längerer Laufzeit ist der Kunde verpflichtet, monatliche Rechnungen fristgerecht zu bezahlen. Gerät der Kunde mit mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug, wird der Freischaltungszeitraum bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen unterbrochen. Nach Zahlung aller offenen Beträge wird die Schaltung der Werbeanzeigen fortgesetzt. Die Vertrags- und Leistungslaufzeit bleibt hiervon unberührt.
(3) ADinnovation stellt dem Kunden die Werbemittel vorab zur Verfügung bzw. zur Auswahl bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbemittel zu genehmigen oder eine Auswahl zu treffen. Erfolgt keine Genehmigung oder Auswahl, werden die Werbeanzeigen nicht aktiviert und nicht auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht. Verzögerungen, die durch den Kunden entstehen, hemmen die Leistungserbringung von ADinnovation nicht. Die Leistung von ADinnovation gilt als vollständig erbracht, sobald die Werbemittel dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
(1) Die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen, die jeweiligen Zeiten der Leistungserbringung sowie Vertragslaufzeiten und Fristen sind im Einzelnen in der Auftragsbestätigung oder insbesondere in § 4 dieser AGB beschrieben. Die ADinnovation gerät frühestens drei Monate nach Versand und Datum der Auftragsbestätigung in Verzug wenn es aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der Leistung kommen.
(2) Der Erfüllungsort für sonstige Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis seitens ADinnovation ist grundsätzlich Aachen. Bei der Einschaltung externer Dienstleister durch ADinnovation kann der Erfüllungsort jedoch – insbesondere zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen – auch abweichend und weltweit durch die ADinnovation bestimmt werden.
(1) Die ADinnovation GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene oder fehlerfreie Funktionsfähigkeit der sozialen Netzwerke Instagram, Facebook oder sonstiger META-Plattformen, auf denen Werbeleistungen freigeschaltet werden. ADinnovation steht in keinem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zu diesen sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook oder sonstigen META-Plattformen) und hat auf deren Verfügbarkeit oder Funktionsumfang keinen Einfluss.
(2) Jeglicher Ausfall oder jede Einschränkung der von ADinnovation zu erbringenden Leistungen, der auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist – etwa aufgrund unvollständiger oder fehlender Informationen, verspäteter Zahlungen oder sonstigen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden – begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Die Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt und wird durch derartige Ausfälle oder Einschränkungen nicht unterbrochen oder verlängert.
(3) Die ADinnovation GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, den gesamten Service, Teile davon oder einzelne Inhalte jederzeit und ohne vorherige Ankündigung sowie ohne Übernahme einer Haftung nach eigenem Ermessen zu ändern, auszusetzen, einzustellen oder zur Erfüllung vertraglicher Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte, insbesondere externe Dienstleister, zu übertragen. Ein Anspruch des Kunden auf die fortlaufende Bereitstellung bestimmter Leistungen oder Inhalte besteht nicht. Die ADinnovation GmbH & Co. KG ist ausschließlich berechtigt, über etwaige Änderungen der Bedingungen oder Verfahrensweisen zu entscheiden und deren Wirksamkeit zu prüfen.
(4) ADinnovation erbringt ihre Leistungen unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Werbewirtschaft. Eine Gewährleistung für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Rahmen des erteilten Auftrags steht ADinnovation die gestalterische Freiheit zu, wobei Weisungen des Kunden im Rahmen des Zumutbaren nach Ermessen der ADinnovation berücksichtigt werden können.
(5) ADinnovation haftet nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Ebenso ist eine Haftung für die Neuheit sowie die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen ausgeschlossen.
(6) Für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme, der Werbebotschaften sowie etwaige Lizenzverstöße haftet ausschließlich der Kunde. Der Kunde erhält Gelegenheit, die Werbemaßnahme, insbesondere die Werbebotschaften, vorab zu prüfen und freizugeben. Sollte der Kunde die Freigabe schuldhaft nicht erteilen und eine gesetzte Freigabefrist versäumen, ist ADinnovation berechtigt, die Werbemaßnahme nach eigenem Ermessen freizugeben. In diesem Fall gilt die Freigabe als durch den Kunden erteilt, und der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche durch die Werbemaßnahme öffentlich gewordenen Inhalte.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts, Markenrechts sowie sonstiger einschlägiger Werbegesetze. ADinnovation wird den Kunden gegebenenfalls auf rechtliche Bedenken hinweisen, sofern solche im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags auffallen. Eine rechtliche Beratung oder umfassende rechtliche Prüfung der Werbemaßnahme durch ADinnovation erfolgt jedoch nicht.
(1) ADinnovation haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ADinnovation, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet ADinnovation für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet ADinnovation für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ADinnovation. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
(3) Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen oder unwirksam sein, so bleiben die anderen Bedingungen bestehen.
Ort: Aachen, Deutschland